1. Mieter, Mietdauer und Mietzahlung
Geräte werden nur an Personen vermietet, die Volljährig sind und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Dem Vermieter steht es frei Personen als Mieter auszuschließen. Den Tagespreisen liegen folgende Zeiten zugrunde, je Tag bis zu 8 Stunden, je Woche bis zu 40 Stunden. Die Gesamtsumme wird nach Rückgabe der Mietsache in Rechnung gestellt und ist gemäß der Zahlungsbedingung auf der Rechnung zu zahlen. Sofern ein Tagesmietpreis vereinbart ist, ist immer der Mietpreis für einen vollen Tag zu zahlen unabhängig davon ob die Mietsache/n schon vor Ablauf dieses einen Tages zurückgegeben werden. Sofern ein Stundenpreis vereinbart ist, ist für jede angefangene Stunde der volle Preis zu zahlen. Sofern die o. g. Stundenzahl für einen Tag bzw. eine Woche überschritten wird werden die Stundenpreise zusätzlich in Rechnung gestellt. Unabhängig von der Mietzeit bleiben alle Gerät im Eigentum des Vermieters. Bei Ausfall eines Gerätes während der Mietzeit hat der Mieter keinen Anspruch auf Ausfallentschädigung bzw. Mehrkostenerstatung für Neuanmietung.
2. Anlieferung und Abholung
Sofern die Geräte selbst abgeholt werden muss für den Transport immer ein geeignetes Fahrzeug mitgebracht werden, für den Transport des Minibaggers Wacker Neuson ET 24 ist eine zulässige Anhängelast von mindestens 3500 Kg und eine zulässige Stützlast von mind. 150 Kg nötig. Der Mieter wird vom Vermieter Ordnungsgemäß in die Landungssicherung eingewiesen, der Mieter ist für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung zuständig. Für alle Schäden, die aufgrund falscher Ladungssicherung entstehen haftet der Mieter selbst.
3. Übergabe des Gerätes
Der Vermieter hat das Gerät in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Dem Mieter steht es frei, das Gerät rechtzeitig vor Anlieferung oder Abholung zu besichtigen und etwaige Mängel zu rügen. Die Kosten der Untersuchung trägt der Mieter. Der Mieter wird bei Übergabe ausführlich in die Bedingung des Gerätes eingewiesen.
4. Beendigung der Mietzeit
Die Mietzeit endet frühestens an dem Tag, an dem das Gerät mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigen Zustand durch den Mieter an den Vermieter zurückgegeben wird.
5. Rücklieferung der Mietsache/n
Der Mieter hat das Gerät in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand zurückzuliefern. Die Mietsache/n ist gereinigt und aufgetankt zurückzugeben. Wird die Mietsache/n nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, gelten die vereinbarten Mietpreise bis zur Rückgabe der Mietsache/n weiter. Wird das Gerät nicht gereinigt oder nicht vollgetankt zurückgegeben so hat der Mieter für die Reinigung 30,00 Euro / Std. zzgl. Umst. und für das Auftanken pro Liter 1,40 Euro an den Vermieter zu zahlen.
Achtung: Der Stampfer BS60-2 darf ausschließlich mit dem vom Vermieter bereitgestellten Spezial Sprit betankt werden! Dieser wird nach Verbrauch extra in Rechnung gestellt. Schäden die durch die Betankung mit andrem Sprit erfolgen sind vom Mieter zu tragen. Die Betankung des Minibaggers Wacher Neuson ET24 und der Vibrationsplatte DPU3050HE erfolgt mit handelsüblichem Diesel.
6. Pflichten des Mieters
Der Mieter darf die Mietsache/n einem dritten weder weitervermieten, noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an der Mietsache/n einräumen.
Der Mieter hat die Mietsache/n vor unberechtigtem Zugriff durch Dritte zu Schützen. Die Mietsache/n sind stets abzuschließen und soweit möglich in einem abgeschlossenen Raum zu lagern.
Der Mieter hat die Mietsache/n vor Überbelastung oder unsachgemäßem Gebrauch zu schützen.
Der Mieter hat dem Vermieter Schäden an der Mietsache/n unverzüglich anzuzeigen und vor dem weiteren gebrauch der Mietsache/n mit dem Vermieter zu klären ob eine weiter Nutzung möglich ist. Die Mietsache/n dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, da hierfür keine Versicherung besteht. Schäden bei dem Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr (z. B. bei anderen Verkehrsteilnehmer) sind vollständig vom Mieter zu zahlen.
7. Kündigung
Dem Mieter steht es frei die Mietsache/n auch vor dem geplanten Rückgabetermin zurückzugeben, der Mietvertrag endet mit der vollständigen und ordnungsgemäßen Rückgabe der Mietsache/n (siehe 5). Der Vermieter ist berechtigt den Mietvertrag ohne Einhalt einer Frist zu beenden und die unverzügliche Herausgabe der Mietsache/n zu verlangen, wenn nach Vertragsabschluss dem Vermieter bekannt wird, dass Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Mieters bestehen oder wenn dem Vermieter bekannt wird, dass der Mieter gegen die Bestimmungen dieses Vertrages verstoßen hat.
8. Schäden an den Mietsachen oder durch Benutzung der Mietsachen
Für Schäden an den Mietsachen besteht eine Maschinenversicherung mit 250,00 € Selbstbeteiligung.
Die Selbstbeteiligung ist für jeden Schaden durch den Mieter zu tragen. Für Sach- und Personenschäden, auch bei Dritten, durch Benutzung der Mietsache/n, haftet der Mieter. Dem Mieter wird empfohlen eine Haftpflichtversicherung für solche Schäden abzuschließen.
9. Sonstige Bestimmungen
Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Sollte irgendeine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts und die Aufrechnung mit Gegenforderungen stehen dem Mieter nicht zu. Gerichtsstand ist für beide Parteien, auch für Mahnverfahren, ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes, das AG Neustadt / Aisch.